Die Zahlung ist ohne Abzug nach Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware fällig. 
Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. bei Online-Diensten, Normen-Ticker, Abos usw.) sind Kund*innen verpflichtet, die Vergütung nach Rechnungsstellung für den Leistungszeitraum von einem Jahr im Voraus zu leisten.


Es gelten die AGB.