Alle Dokumente, auch wenn Sie diese im Download beziehen, unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden.
Die nicht autorisierte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung über das Internet eines urheberrechtlich geschützten Werks ist illegal, stellt nach dem Strafrecht eine Straftat dar und hat Schadensersatzansprüche zur Folge.
Das Dokument ist eine unveränderbare, für einen Arbeitsplatz bestimmte Adobe Acrobat® PDF Datei. Sie erwerben eine Einzelplatz-Lizenz zur Speicherung dieser Datei auf Ihrem PC. Unter keinen Umständen darf die lizenzierte elektronische Datei ohne Genehmigung des Urheberrechtsinhabers kopiert, übertragen oder in ein Netzwerk gestellt werden.
Das Ausdrucken, Speichern und Anfertigen einzelner Papierkopien ist nur in den engen Grenzen des Urheberrechtes erlaubt, sofern dies bei der Bestellung nicht beschränkt wurde.
Regulär dürfen Sie einen Ausdruck machen und nur eine einzige gedruckte Kopie der PDF-Datei aufbewahren. Die gedruckte Kopie ist ohne Einschränkung durch nationale und internationale Urheberrechtsgesetze geschützt und darf nicht fotokopiert oder in irgendeiner Form vervielfältigt werden. Unter keinen Umständen darf sie weiterverkauft werden.
Netzwerklizenzen
Wenn Sie die Dokumente in einem innerbetrieblichen elektronischen Netzwerk (Intranet) speichern und verwenden möchten, können Sie bei uns für verschiedene Regelwerke eine Genehmigung des Urheberrechtsinhabers erwerben.
Innerbetrieblich ist eine Nutzung immer dann, wenn sie im eigenen Unternehmen stattfindet. In der Regel gehören zum eigenen Unternehmen auch eigene Tochtergesellschaften (Zweigwerke bzw. Niederlassungen), sofern Ihr Unternehmen daran eine Mehrheitsbeteiligung hält. Nicht dazu gehören insbesondere Enkelgesellschaften oder Ihre Zulieferer. Voraussetzung ist immer, dass die Netzwerklizenz auch sämtliche Mitarbeiter der Tochtergesellschaften berücksichtigt.
Erlaubnis zur Vervielfältigung von DIN-Normen
Wenn Sie DIN-Normen ganz oder auszugsweise vervielfältigen, um sie bspw. in Katalogen, Büchern oder Zeitschriften abzudrucken oder in Lehrgängen oder Softwareprodukten zu verwenden, müssen Sie eine Erlaubnis zur Vervielfältigung direkt beim DIN einholen. Sie können die Erlaubnis über das Onlineformular Angaben zur Vervielfältigungserlaubnis beantragen. Das Justiziariat der DIN-Gruppe meldet sich dann umgehend bei Ihnen.
Vervielfältigung von DIN-Normen
Informationen zur Vervielfältigung von DIN-Normen finden Sie in der angehängten PDF-Datei.
Vervielfältigung von DIN-Normen mit VDE-Kennzeichnung
Informationen zur Vervielfältigung, zum Nachdruck und zur Übersetzung von DIN-Normen mit einer VDE-Kennzeichnung erhalten Sie unter folgendem Link .
Vervielfältigung von VDI-Richtlinien
Informationen zur Vervielfältigung, zum Nachdruck und zur Übersetzung von VDI-Richtlinien erhalten Sie unter folgendem Link .