Die Weiterbildungen sind nicht anrechnungsfähig für Architekten- oder Ingenieurkammern.
Kann ich mit meiner Teilnahmebescheinigung an einer Weiterbildung Kammerpunkte erwerben?
War diese Antwort hilfreich? Ja Nein
Feedback sendenLeider konnten wir nicht helfen. Helfen Sie uns mit Ihrem Feedback, diesen Artikel zu verbessern.