Das Erstellen von Werknormen, die durch betriebsbedingte Bearbeitung oder Umgestaltung von DIN-Normen als selbständige Werke geschaffen werden, bedarf keiner Erlaubnis; siehe DIN 820-1, Abschnitt 9. Hierbei gelten beispielsweise das Einsetzen eines Firmennamens oder Firmenzeichens sowie einer Ordnungsnummer, desgleichen das Weglassen oder Ändern der äußeren Umrahmung nicht als betriebsbedingte Bearbeitung oder Umgestaltung. Bei der Erstellung einer Werknorm darf jedoch nur dann der Originaltext aus der Norm übernommen werden, wenn die Firma im Besitz einer innerbetrieblichen Netzwerklizenz ist. Liegt keine Netzwerklizenz vor, müssen die Inhalte umgestaltet werden.