Eine innerbetriebliche Vervielfältigung liegt dann vor, wenn die Normen innerhalb eines Unternehmens, mehrheitlich beherrschten Tochterunternehmen und deren 100 % Enkelunternehmen vervielfältigt werden. 

Dafür müssen diese auch bei der Berechnung der entsprechenden Lizenz berücksichtigt werden (z.B. Mitarbeitenden-Anzahl).


Keine innerbetriebliche Vervielfältigung im Rahmen einer Netzwerklizenz liegt vor, sofern die Normen innerhalb eines Mutterkonzerns und deren Töchtern verteilt werden - wenn nur der Mutterkonzern eine Netzwerklizenz erworben hat. 


Die Weitergabe an Dritte (Lieferanten, Auftraggeber, Kunden) ist nicht von einer Netzwerklizenz umfasst.



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