Eine innerbetriebliche Vervielfältigung liegt dann vor, wenn die Normen innerhalb eines Unternehmens, mehrheitlich beherrschten Tochterunternehmen und deren 100 % Enkelunternehmen vervielfältigt werden. 

Keine innerbetriebliche Vervielfältigung im Rahmen einer Netzwerklizenz liegt vor, sofern die Normen innerhalb eines Mutterkonzerns und deren Töchtern verteilt werden. Auch die Weitergabe an Dritte (Lieferanten, Auftraggeber, Kunden) ist nicht von einer Netzwerklizenz umfasst.