Grundsätzlich ist auch das gemeinsame Ansehen eines Dokuments mit Mitarbeitenden eine Vervielfältigung – ähnlich wie beim Vervielfältigen von Normen oder Auszügen daraus in einer Präsentation. Sofern keine Netzwerklizenz für den entsprechenden Regelsetzer (oder eine DIN-Mitgliedschaft mit Vervielfältigungsrecht, wenn es sich um eine DIN-Norm handelt) vorliegt, ist hierfür eine Vervielfältigungserlaubnis unter https://www.din.de/de/service-fuer-anwender/vervielfaeltigungsantrag einzuholen.