Die Nutzung von DIN-Normen innerhalb einer intern genutzten Software erfordert grundsätzlich die vorherige Zustimmung des jeweiligen Regelsetzers.


Für DIN-Normen kann diese Zustimmung im Rahmen des Lizenzmodells für Softwareimplementierungen erteilt werden. Zulässig ist dabei ausschließlich ein reiner Lesezugriff auf die Norm. Eine weitergehende Verarbeitung, Auswertung oder Übernahme von Norminhalten ist nicht gestattet.

Die Einbindung von DIN-Normen in Softwarelösungen, die kommerziell vertrieben oder an Dritte weitergegeben werden, ist nicht zulässig.


Möchte ein Unternehmen Inhalte einer Norm wortgleich (1:1) übernehmen, ist hierfür stets eine ausdrückliche Genehmigung erforderlich.


Die bloße Anwendung einer Norm (z. B. zur Entwicklung eines Tools auf Basis normativer Vorgaben) ist genehmigungsfrei, sofern keine Norminhalte übernommen oder angezeigt werden.


Eine Genehmigung zur Nutzung von DIN-Normen kann hier beantragt werden: https://www.din.de/de/service-fuer-anwender/vervielfaeltigungsantrag
Bitte wählen Sie die entsprechende Norm aus und geben Sie als Verwendungszweck „interne Softwarelösung“ an.

Die Lizenzkosten richten sich nach:

  • dem Nutzungsumfang,

  • der Anzahl der Nutzenden und

  • dem Preis der jeweiligen Norm.

Die Berechnung erfolgt individuell.


Die Nutzung von DIN-Normen in Künstlichen-Intelligenz-Systemen (KI) oder Large Language Models (LLM) ist derzeit nicht zulässig. Die AGB der DIN Media GmbH schließen eine direkte Integration aktuell aus.
Wir arbeiten an einem entsprechenden Nutzungsmodell. Unter bestimmten Voraussetzungen kann künftig eine spezielle KI-Lizenz erworben werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an normenmanagement@dinmedia.de.